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Dogsharing - Ein Hund, zwei Halter

Beim Dogsharing treffen zwei Menschen aufeinander, die sich die Verantwortung für einen Hund teilen. Fühlt sich das Tier bei beiden Menschen wohl und stimmt zudem die Chemie zwischen den künftigen Dogsharing-Partnern, steht dem Ganzen nichts im Weg. Zum Wohl aller sollten aber vorab wichtige Rahmenbedingungen geklärt werden. Dazu zählen auch Fragen der Versicherung und der Haftung im Schadensfall. „In der Regel reicht die gute Standard-Hundehaftpflichtversicherung aus, sofern sie auf die Sonderkonstellation Dogsharing angepasst wird“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. Für die Versicherungen ist es wichtig zu wissen, ob beide Parteien Halter des Hundes sind, oder ob nur einer der Halter ist und der andere ein sogenannter Tierhüter. Die Frage „Halter oder Hüter?“ ist unter anderem deshalb so wichtig, weil sie Einfluss darauf nimmt, wer im Falle eines Schadens haftet. Wenn beide Dogsharing-Partner Halter des Hundes sind, sollten auch beide als Halter im Versicherungsvertrag stehen, denn so haften sie gemeinsam.

Alternativ kann sich nur ein Dogsharing-Partner als Halter eingetragen werden und der andere als Tierhüter.

Text, Bild: IVH